Rechtliches – zum Drohneneinsatz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsvorschriften für den Betrieb von Drohnen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Zusammenfassung):
- Der Drohnenführer muss beim Luftfahrt Bundesamt als zuständiger Behörde registriert sein
- Die Drohne muss einen erkenntlichen Verweis auf den Drohnenführer besitzen (Id-Kennzeichen der Registrierung)
- Der Drohnenführer muss über den entsprechenden Kompetenznachweis für den Drohneneinsatz verfügen (ugs: Drohnenführerschein)
- Eine gültige Versicherung speziell für Drohnen und ihren möglichen Schäden muss abgeschlossen und auf Verlagen vorzeigbar sein
Rechtliches für die gewerbliche Auftragsvergabe von Drohnenbilder u. -Videos:
Wenn Sie selbständige Freischaffende beschäftigen, müssen Sie u.U. Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn der Auftragnehmer eine GmbH oder vergleichbare Firmierung aufweist. Mit anderen Worten: beauftragen Sie für Drohnenfotos u. -Videos eine GmbH erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen zur Nachzahlung eines festgesetzten Anteils an die Künstersozialkasse! Auch bei späteren Betriebsprüfungen drohen Ihnen keine Nachforderungen wg. unser Tätigkeit! Informationen zur KSK.
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